Rechtliche Probleme rund um den Stallbau

(Pferdesport Bremen 04/2013)   Bei der Thematik “Stallbau” denkt man zunächst an die Frage, ob und in welchem Umfange im Außenbereich Pferdeställe überhaupt gebaut werden dürfen. Da dies eine sehr trockene Materie ist, die zudem in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden kann, wollen wir uns mehr mit der Materie beschäftigen, welche haftungsrelevanten Probleme beim Bau…

Schmerzensgeld bei Verletzung durch ein Pferd

(05/2012)   Grundsätzlich haftet jeder Pferdehalter nach § 833 BGB dritten Personen gegenüber für Schäden, die durch das eigene Pferd verursacht werden. Die Tierhalterhaftung ist vom Gesetzgeber verschuldensunabhängig ausgestaltet, d.h. den Pferde-Eigentümer muss kein Verschulden daran treffen, dass sein Pferd eine dritte Person verletzt hat. Eine Ausnahme sieht der Gesetzgeber nur für Nutztierhalter in §…